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Auslegung von Testamenten

Die Auslegung vor allem privater handschriftlicher Testamente bereitet immer häufiger Probleme.

Grundsätzlich ist hierbei immer nach dem Willen des Erblassers zu fragen. Hier ergeben sich Probleme, wenn der Wortlaut des Testamentes zunächst nicht im Einklang mit dem Erblasserwillen zu stehen scheint, indem missverständliche oder falsche Begriffe verwendet wurden. Bei der Auslegung ist nun zu fragen, was der Erblasser durch die getroffene Regelung bewirken wollte. Hierbei wird auf unter Anderem auf die erbrechtlichen Auslegungsregeln der §§ 2066-2076 BGB zurückgegriffen. Aber auch andere Anhaltspunkte, wie zB der übliche Sprachgebrauch des Erblassers, werden für die Auslegung herangezogen, um den mutmaßlichen Willen zu ermitteln.

Hiervon zu unterscheiden ist die ergänzende Auslegung, die im Falle einer Regelungslücke relevant wird.

Eine Regelungslücke besteht dann, wenn der Erblasser bestimmte Aspekte bei der Errichtung seines Testamentes nicht bedacht hat.  Hierbei wird, ausgehend vom hypothetischen Willen des Erblassers, ermittelt, wie dieser entschieden hätte, wenn er die Regelungsbedürftigkeit gekannt hätte. Hierbei spielt die Andeutungstheorie eine große Rolle. Demnach müssen im Testament zumindest kleine Anhaltspunkte vorhanden sein, die die letztendlich getroffene ergänzende Auslegung rechtfertigen.

Wir beraten sie gerne bei der Auslegung von Testamenten

Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der erbrechtliche Schwerpunkt liegt bei der Klärung von Streitigkeiten über den Pflichtteil sowie der Erstellung von Testamenten.

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