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Pflichtteil

Durch eine letztwillige Verfügung können Angehörige enterbt werden. Zu den Angehörigen zählen Eltern, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie Abkömmlinge. Nur diesen Angehörigen steht ein Pflichtteilsrecht zu. Wenn einer dieser Personen enterbt wurde, können diese sich auf ihren Pflichtteil berufen. Der Pflichtteil bleibt weiterhin bestehen, er kann nur unter sehr strengen Voraussetzungen entzogen werden. Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Um den Pflichtteil ausrechnen zu können, muss zunächst Auskunft über den Nachlass verlangt werden. Hierbei empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt.

Wir beraten sie gerne zum Thema Pflichtteil

Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der erbrechtliche Schwerpunkt liegt bei der Klärung von Streitigkeiten über den Pflichtteil sowie der Erstellung von Testamenten.

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