Vermächtnis
Im Gegensatz zur Erbeinsetzung, bei der der Erbe mit allen anderen Erben aus dem Nachlass berechtigt und verpflichtet wird, handelt es sich bei dem Vermächtnis um die Übertragung eines einzelnen Gegenstandes. Der Erblasser kann verfügen, dass jemand einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass erhalten soll, ohne Erbe zu werden. Durch das Vermächtnis bekommt der Vermächtnisnehmer einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber den Erben. Als Vermächtnis kommt nicht nur Eigentum in Frage, der Erblasser kann auch einen bestimmten Geldbetrag, Wohnrechte oder Nutzungsrecht zum Gegenstand machen. Das Vermächtnis kann unter eine Bedingung gestellt oder befristet werden.
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Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der erbrechtliche Schwerpunkt liegt bei der Klärung von Streitigkeiten über den Pflichtteil sowie der Erstellung von Testamenten.