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Ehevertrag

Der Ehevertrag ist ein familienrechtlicher Vertrag. Die Ehegatten können in diesem Vertrag ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln. 

Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages ist hierbei, dass beide Ehepartner auf gleicher Augenhöhe verhandeln. Dies wurde durch ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt. Aufgrund dieser Rechtsprechung werden Eheverträge nun der Wirksamkeitskontrolle unterzogen. Dies gilt sowohl für neu geschlossene, als auch für bereits bestehende Verträge, die nun angegriffen werden sollen. Sollte es Zweifel daran geben, dass beide Parteien aus Augenhöhe verhandelten, kann dies zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages führen.

Um solche nachträglichen Zweifel gar nicht erst aufkommen zu lassen, empfiehlt sich die getrennte anwaltliche Beratung der beiden Ehegatten bei Vertragsschluss.

Wir beraten sie gerne zum Thema Ehevertrag

Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der familienrechtliche Schwerpunkt liegt auf der Vermögensauseinandersetzung, Erstellung und Prüfung von Eheverträgen sowie der Unternehmensbewertung.

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