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Elternunterhalt

Elternunterhalt stellt die rechtliche Verpflichtung von Kindern gegenüber ihren Eltern dar, durch Unterhaltszahlungen den Lebensunterhalt der Eltern zu sichern, sollten diese nicht mehr in der Lage dazu sein. Hauptsächlich ist dies der Fall, wenn die Eltern in ein Pflegeheim müssen, die eigenen finanziellen Mittel jedoch nicht für die komplette Deckung der Kosten ausreichen.

Ob und in welcher Höhe Kinder zur Zahlung verpflichtet sind, hängt von der Höhe ihres Einkommens ab. Bei der Berechnung des Einkommens müssen verschiedene Fakrtoren wie zB der Slebstbehalt berücksichtigt werden, sodass eine Beratung durch einen spezialisierten Anwalt empfehlenswert ist.

Wir beraten sie gerne zum Thema Elternunterhalt!

Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der familienrechtliche Schwerpunkt liegt auf der Vermögensauseinandersetzung, Erstellung und Prüfung von Eheverträgen sowie der Unternehmensbewertung.

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