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Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung kann der eigene Wunsch bezüglich medizinischer Behandlungen für den Fall festgelegt werden, dass eine Entscheidung durch den Patienten selbst nicht mehr getroffen werden kann. In der Patientenverfügung können Maßnahmen abgelehnt werden, die zur Verzögerung des Todes beitragen oder auch Regelungen zur künstlichen Ernährung getroffen werden. Anhand der Patientenverfügung bekommt der behandelnde Arzt die Möglichkeit, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln.

Da der Inhalt, der durch diese Patientenverfügung getroffen werden kann, sehr individuell ist, bietet es sich an, sich in einem persönlichen Gespräch von einem Fachanwalt beraten zu lassen.

Wir beraten sie gerne zum Thema Patientenverfügung!

Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der familienrechtliche Schwerpunkt liegt auf der Vermögensauseinandersetzung, Erstellung und Prüfung von Eheverträgen sowie der Unternehmensbewertung.

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