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Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich

Ausschluss von Unternehmen aus dem Zugewinnausgleich

Bei einer Unternehmerehe stellt sich im Rahmen des Zugewinnausgleichs stets die Frage nach dem Wert des Betriebes. Sollten keine speziellen Regelungen in einem Ehevertrag getroffen worden sein, ist der Unternehmer häufig im Rahmen einer Scheidung dazu verpflichtet, den anderen Ehepartner an dem während der Ehezeit entstandenen Wertzuwachs der Firma zu beteiligen. Leben die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, ist daher der Wert des Unternehmens zu verschiedenen Stichtagen zu ermitteln. Der Wert des Unternehmens bei Eheschließung wird dem Wert zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages gegenübergestellt, um den Zuwachs beziffern zu können. Untereinander haben die Ehegatten wechselseitige Auskunftsansprüche. Es bestehen Ansprüche auf Vorlage eines Bestandsverzeichnisses, auf die Wertermittlung durch einen Ehegatten und durch einen Sachverständigen.

Zur Ermittlung des Unternehmenswerts stehen die Ertragswertmethode und die Substanzwertmethode zur Verfügung.

Bei der Ertragswertmethode werden auf Basis einer Plan – Gewinn- und Verlustrechnung sowie durch Abfindung der errechneten zukünftigen Ertragsüberschüsse der Wert des Unternehmens zum jeweiligen Stichtag berechnet. Bei dieser Methode wird der Wert dadurch errechnet, dass hinsichtlich der erwarteten Gewinne in die Zukunft geblickt wird, auf Grundlage des Potenzials des Unternehmens.
Bei freiberuflichen Praxen von Ärzten, Steuerberatern, Rechtsanwälten usw gibt es Besonderheiten, hier wird ein modifiziertes Ertragswertverfahren durchgeführt.

Bei der Substanzwertmethoden werden alle Aktiva und stille Reserven ermittelt und von diesem Wert Verbindlichkeiten abgezogen. Ein immaterieller Wert, der sog. Goodwill, wird hinzugerechnet.

Im Allgemeinen ist hier ein Sachverständigengutachten einzuholen.

Möchte ein Ehepartner auch im Interesse eventueller Mitgesellschafter das Unternehmen aus einem eventuellen Zugewinnausgleich heraushalten, so empfiehlt sich der Abschluss eines Ehevertrages um gegebenenfalls im Wege der Modifizierung des Güterstandes ein Unternehmen aus dem Zugewinnausgleich auszuschließen.

Hierzu beraten wir Sie gerne.

Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der familienrechtliche Schwerpunkt liegt auf der Vermögensauseinandersetzung, Erstellung und Prüfung von Eheverträgen sowie der Unternehmensbewertung.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören!