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Gerade in der Corona-Krise kommt es vermehrt zu Problemen bezüglich Unterhaltszahlungen, da diese durch Kurzarbeit oder Verlust des Arbeitsplatzes für den Unterhaltsschuldner oft schwierig zu erbringen sind.

Grundsätzlich gilt, dass der Anspruch auf Unterhalt weiter bestehen bleibt. Der Anspruch kann jedoch nur durchgesetzt werden, wenn der Unterhaltsschuldner auch leistungsfähig ist.

Um die konkrete Unterhaltssituation genauer beurteilen zu können, bietet es sich an, eine anwaltliche Unterhaltsberechnung mit den aktuellen Einkommensverhältnissen erstellen zu lassen.

Auch hier ist anstelle eines langen Unterhaltsverfahrens eine außergerichtliche Lösung anzustreben. Sollten Sie sich hierzu näher informieren wollen, vereinbaren Sie gerne einen Termin zur Erstberatung.