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Auflage

Durch eine Auflage kann der Erblasser seine Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer bestimmten Handlung verpflichten. Die Auflage ist verpflichtend. Häufig werden Auflagen zur Grabpflege oder zu monatlichen Zahlungen an ein noch minderjähriges Kind aus dem Vermögen des Nachlasses getroffen. Da die Auflage trotz des bindenden Charakters nicht vom Begünstigten eingefordert werden kann, wird die Auflage meist zur Bedingung gemacht.

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Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der erbrechtliche Schwerpunkt liegt bei der Klärung von Streitigkeiten über den Pflichtteil sowie der Erstellung von Testamenten.

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