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Kanzlei für Familien– und Erbrecht Ulm

Wir bieten Erfahrung, Engagement und Einfühlungsvermögen, sowie umfassende Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung, um sachgerechte Lösungen für die individuellen Probleme rund um das Familien– und Erbrecht zu entwickeln.

Gerne beraten wir Sie im Rahmen eines Scheidungsverfahrens.

Wir beraten Unternehmer bei Trennung und Scheidung und natürlich auch Privatpersonen beim Thema Zugewinnausgleich, Unternehmensbewertungen, Trennungsunterhalt, nachehelichem unterhalt und mit damit zusammenhängenden Fragen wie ehebedingte Nachteile, Erwerbsobliegenheit und Vermögensauseinandersetzung. Auch steuerliche Aspekte werden berücksichtigt.

Ebenso stehen wir Ihnen auch bereits in guten Zeiten zur Seite und unterstützen Sie bei der Erstellung eines rechtssicheren und interessengerechten Ehevertrags oder einer Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung. Außerdem erhalten Sie von uns umfassende Beratung und Betreuung rund um die Themen Patchworkfamilie, Adoption, Vaterschaft, Elternunterhalt und nichteheliche Lebensgemeinschaften.

 

> Unsere Leistungen       > Kooperationspartner       > Juristische Erstberatung

Ihre Ansprechpartner

Johanna Filbinger-Wagner 

ist Fachanwältin für Familienrecht mit Schwerpunkt Familien- und Erbrecht sowie dem allgemeinen Zivilrecht

> Zur Person

 

 

Martina Heim
Rechtsanwaltsfachangestellte

Egzona Ismajli
Rechtsanwaltsfachangestellte

 

Susanne Trainotti
Rechtsanwaltsfachangestellte

 

Damla Topuz
Auszubildende 

 

In Kooperation und Kanzleigemeinschaft

mit Rechtsanwaltskanzlei Anhäusser, Unger & Bergien

 

Familienrecht

Die mit Trennung und Scheidung einhergehenden Probleme, wie z.B. Zugewinn, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Immobilienbewertung, Erstellung und Prüfung von Eheverträgen, stellen an den Rechtsanwalt hohe Anforderungen, die nur durch eine Spezialisierung zufriedenstellend gelöst werden können.

> Leistungen im Familienrecht

Erbrecht

Durch den Tod eines Menschen entstehen bei den Hinterbliebenen häufig Probleme wie zB Streitigkeiten über den Pflichtteil, die nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes gelöst werden können. Um Streitigkeiten über den Nachlass zu verhindern, ist das rechtzeitige Anfertigen einer letztwilligen Verfügung in Form eines Testaments hilfreich. Da diese Anforderungen sehr komplex und vielseitig sind, ist eine Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unerlässlich.

> Leistungen im Erbrecht

 

Wir freuen uns von Ihnen zu hören!