Nachehelicher Unterhalt
Nach Wirksamwerden der Scheidung kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. In der Regel muss der geschiedene Ehegatte eigenverantwortlich für seinen Unterhalt selbst sorgen. Unter besonderen Voraussetzungen kann nachehelicher Unterhalt verlangt werden, insbesondere im Fall von Kindesbetreuung, Alter und Krankheit.
Da die Unterhaltsberechnung sehr komplex sein kann, empfiehlt sich die rechtzeitige Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht.
Wir beraten sie gerne zum Thema Nachehelicher Unterhalt
Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der familienrechtliche Schwerpunkt liegt auf der Vermögensauseinandersetzung, Erstellung und Prüfung von Eheverträgen sowie der Unternehmensbewertung.