Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft handelt es sich um eine auf unbestimmte Dauer angelegte Beziehung. Meist unterscheiden sich die nichteheliche Lebensgemeinschaft und Ehe im Alltag nicht. Da die nichteheliche Lebensgemeinschaft gesetzlich nicht geregelt ist, ergeben sich bei Beendigung der Beziehung Probleme.
Die häufigsten Probleme treten im Zusammenhang mit der gemeinsam angemieteten Wohnung, dem gemeinsam angeschafften PKW und beim Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern auf.
Wir beraten sie gerne zum Thema Recht in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft!
Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der familienrechtliche Schwerpunkt liegt auf der Vermögensauseinandersetzung, Erstellung und Prüfung von Eheverträgen sowie der Unternehmensbewertung.