Unterhalt
Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bestehen keine Unterhaltsverpflichtungen. Gibt ein Partner seine Erwerbstätigkeit auf, um für den Haushalt zu sorgen, kann dieser nach der Trennung keinen Unterhalt geltend machen.
Wir beraten sie gerne zum Thema Unterhalt in nichtehelichen Lebensgemeinschaften!
Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der familienrechtliche Schwerpunkt liegt auf der Vermögensauseinandersetzung, Erstellung und Prüfung von Eheverträgen sowie der Unternehmensbewertung.