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Notarielles Testament

Bei einem notariellen Testament erfolgt die Beurkundung durch einen Notar. Hierzu kann der Inhalt des Testamente zunächst mündlich oder schriftlich gegenüber dem Notar erfolgen, woraufhin dieser das Testament entwirft. Bei einem notariellen Testament ist die rechtliche Beratung inbegriffen. Anschließend wird das Testament beim Notar verwahrt, sodass sichergestellt ist, dass es im Erbfall auch aufgefunden wird.

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Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der erbrechtliche Schwerpunkt liegt bei der Klärung von Streitigkeiten über den Pflichtteil sowie der Erstellung von Testamenten.

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