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Trennung

Voraussetzung für eine Scheidung ist die Trennung der Ehegatten von mindestens einem Jahr. Das bedeutet, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr zwischen den Eheleuten besteht. Eine Trennung kann auch in der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden, allerdings ist hier zu beachten, dass beide Eheleute für sich eigenständig leben, das heißt, jeder kauft für sich ein, kümmert sich um seine eigene Wäsche, es gibt geregelte Benutzungszeiten von üblicherweise gemeinsam genutzten Räumen wie Küche, Bad und Wohnzimmer. 

Wir beraten sie gerne zum Thema Trennung!

Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der familienrechtliche Schwerpunkt liegt auf der Vermögensauseinandersetzung, Erstellung und Prüfung von Eheverträgen sowie der Unternehmensbewertung.

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