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Trennungsunterhalt

Nach der Trennung kann unter Umständen ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bis zur Scheidung bestehen. Voraussetzung ist, dass der Ehegatte, der sich auf den Unterhalt beruft, auch bedürftig ist und nicht allein für den Lebensunterhalt aufkommen kann. Maßgeblich für die Berechnung der Höhe des Unterhaltes sind die ehelichen Lebensverhältnisse. Daher muss zur Auskunft über die finanzielle Situation des Ehegatten und die Zahlung des Unterhaltes aufgefordert werden.

Wir beraten sie gerne zum Thema Trennungsunterhalt!

Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der familienrechtliche Schwerpunkt liegt auf der Vermögensauseinandersetzung, Erstellung und Prüfung von Eheverträgen sowie der Unternehmensbewertung.

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