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Ehegattentestament

Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament verfassen. Eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testamentes ist das Berliner Testament. Ziel dieses Testamentes ist, den überlebenden Ehegatten im Verhältnis zu den Kindern zu bevorzugen. Die in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen Regelungen müssen wechselbezüglich sein. Das bedeutet, dass die jeweiligen Verfügungen voneinander abhängen müssen. Sobald einer der Ehegatten verstorben ist, entfalten die Verfügungen Bindungswirkung und können nicht mehr geändert werden.

Üblicherweise wird in einem gemeinschaftlichen Testament die Vor- und Nacherbschaft angeordnet, allerdings gibt es auch die Möglichkeit der Voll- und Schlusserbfolge.

Aufgrund der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten des Ehegattentestaments und um sicher zu stellen, dass Ihre individuellen Wünsche bezüglich der Erbfolge berücksichtigt werden, empfiehlt sich eine Beratung durch einen spezialisierten Anwalt. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.

Wir beraten sie gerne bei der Errichtung eines Ehegattentestamentes!

Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der erbrechtliche Schwerpunkt liegt bei der Klärung von Streitigkeiten über den Pflichtteil sowie der Erstellung von Testamenten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören!