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Erbunwürdigkeit

Bei der Erbunwürdigkeit muss ein grobes Fehlverhalten des Erbes vorliegen, wodurch er sein Erbrecht verwirkt hat. Das liegt zB dann vor, wenn der Erbe gegenüber dem Erblasser ein Tötungsdelikt plante, versuchte oder durchgeführt hat. Ebenso kann eine Erbunwürdigkeit vorliegen, wenn der Erbe sich durch betrügerisches Verhalten gegenüber dem Erblasser eine günstigere Stellung verschaffen wollte.

Um zu prüfen, ob eine Erbunwürdigkeit vorliegt, ist eine frühe Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt ratsam. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.

Wir beraten sie gerne zum Thema Erbunwürdigkeit

Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der erbrechtliche Schwerpunkt liegt bei der Klärung von Streitigkeiten über den Pflichtteil sowie der Erstellung von Testamenten.

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