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Erbvertrag

Der Erbvertrag ist eine Form der letztwilligen Verfügung zwischen mindestens zwei Personen, die notariell beurkundet werden muss. Der Unterschied zum Testament ist die deutlich strengere Bindungswirkung, die sich schon zu Lebzeiten entfaltet. Im Inhalt ist der Erblasser grundsätzlich frei, allerdings dürfen nur erbrechtliche Regelungen getroffen werden. Klar erkennbar muss sein, wer zum Erben bzw Vermächtnisnehmer bestimmt wird und, sollte es Auflagen geben, was genau der Erblasser als Leistung verlangt. Da der Erbvertrag bereit zu Lebzeiten seine Bindungswirkung entfaltet, darf davon auch nicht durch Schenkungen von den Dingen, die im Vertrag einem Erben oder Vermächtnisnehmer versprochen wurden, abgewichen werden. Die im Vertrag bedachte Person kann unter Umständen den Gegenstand vom Beschenkten zurückfordern.

Auch hier empfiehlt sich vor Abschluss des Erbvertrages eine rechtliche Beratung, um speziell auf den Einzelfall passende Regelungen zu erarbeiten.

Wir beraten sie gerne zum Thema Erbvertrag

Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der erbrechtliche Schwerpunkt liegt bei der Klärung von Streitigkeiten über den Pflichtteil sowie der Erstellung von Testamenten.

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