0731 9213521

Erbverzicht

Ein Erbverzicht ist ein Vertrag zwischen dem Erblasser und einem seiner Erben. Der Erbe verzichtet in diesem Vertrag auf seinen Erbteil. Oft wird zusätzlich eine Entschädigung vereinbart. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden.

Ein Erbverzicht wird häufig zur Sicherung der Unternehmensnachfolge vereinbart. Hierbei wird vereinbart, welches Familienmitglied nach dem Todesfall das Unternehmen erbt und dieses weiter führt. Dadurch kann verhindert werden, dass das Unternehmen nach dem Tod an mehrere Erben aufgeteilt und im schlimmsten Fall verkauft werden muss.

Durch den Erbverzicht wird der Verzichtende von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen und verliert somit auch sein Pflichtteilsrecht. Allerdings kann vereinbart werden, dass kein Ausschluss des Pflichtteils erfolgen soll.

Ein Erbverzicht kann nicht widerrufen werden. Es können jedoch die Personen, die den Vertrag unterschrieben haben, die Aufhebung oder Änderung des Vertrages bewirken. Auch dieser Aufhebungsvertrag muss notariell beurkundet werden.

Wir beraten sie gerne zum Thema Erbverzicht

Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der erbrechtliche Schwerpunkt liegt bei der Klärung von Streitigkeiten über den Pflichtteil sowie der Erstellung von Testamenten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören!