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Nottestament

Voraussetzung für die Errichtung eines Nottestamentes ist, dass der Erblasser sich in naher Todesgefahr befindet und somit keine Zeit mehr verbleibt, um einen Notar zu beauftragen. Abzustellen ist hierbei auf den Zeitpunkt, in dem sich der Erblasser zur Errichtung des Testamentes entscheidet. Durch die nahende Todesgefahr sind die ansonsten strengen Voraussetzungen bei der Errichtung eines Testamentes gelockert.

Wir beraten sie gerne zum Thema Nottestament

Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der erbrechtliche Schwerpunkt liegt bei der Klärung von Streitigkeiten über den Pflichtteil sowie der Erstellung von Testamenten.

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