Rechtliche Stellung des Erben
Der Nachlass eines Menschen umfasst nicht nur seine materiellen Güter, sondern beinhaltet auch alle Ansprüche, Eigentumspositionen und sonstige Rechte und Pflichten eines Menschen. Ein Erbe tritt somit in die rechtliche Stellung des Erblassers ein und übernimmt damit sämtliche Rechte und Pflichten. Der Nachlass ist vom Erben selbstständig zu regeln. Er hat in seinem eigenen Interesse dafür zu sorgen, dass möglicherweise bestehende Verbindlichkeiten des Erblassers erfüllt werden. Grundsätzlich haftet der Erbe mit seinem gesamten Vermögen. Haftungsbeschränkende Regelungen sind im Gesetz vorhanden, allerdings muss sich der Erbe selbstständig darum kümmern.
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Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der erbrechtliche Schwerpunkt liegt bei der Klärung von Streitigkeiten über den Pflichtteil sowie der Erstellung von Testamenten.