Testamentsvollstreckung
Bei der Errichtung eines Testamente kann der Erblasser eine Person seiner Wahl zum Testamentsvollstrecker benennen. Dieser verwaltet nach dem Tod des Erblassers den Nachlass und stellt sicher, dass vorhandene Auflagen und Vermächtnisse erfüllt werden.
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Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der erbrechtliche Schwerpunkt liegt bei der Klärung von Streitigkeiten über den Pflichtteil sowie der Erstellung von Testamenten.