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Härtefallscheidung

Es gibt die Möglichkeit, die Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres zu scheiden. Allerdings muss hierzu die Fortsetzung der Ehe für einen Ehegatten unzumutbar sein. Voraussetzung ist, dass schwerste Eheverfehlungen begangen worden sind, die der Ehegatte, der geschieden werden will, beweisen muss.

Wir beraten sie gerne zum Thema Härtefallscheidung!

Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der familienrechtliche Schwerpunkt liegt auf der Vermögensauseinandersetzung, Erstellung und Prüfung von Eheverträgen sowie der Unternehmensbewertung.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören!