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Kindesunterhalt

Grundsätzlich sind die Eltern dazu verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu gewähren. Dieser kann entweder durch Pflege und Betreuung oder durch Zahlung eine Kindesunterhaltsbetrages geschehen. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen minderjährigen und volljährigen Kindern.

Gleichgestellt sind eheliche und nichteheliche Kinder.

Gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine erhöhte Unterhaltsverpflichtung. Bei der Ermittlung der Höhe des Unterhaltes orientieren sich Anwälte und Gerichte an der sog. Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle legt die Höhe des Unterhaltes anhand des Alter des Kindes und des Einkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils fest. Grundsätzlich muss nur derjenige Barunterhalt bezahlen, der das Kind nicht betreut.

Bei volljährigen Kindern ist zu unterscheiden, ob diese noch zur Schule gehen, eine Ausbildung oder Studium absolvieren und somit noch von den Eltern abhängig sind. Auch ist zu unterscheiden, ob das volljährige Kind noch zu Hause wohnt oder bereits einen eigenen Hausstand hat.

Da die Berechnung sehr komplex sein kann, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung.

Wir beraten sie gerne zum Thema Kindesunterhalt!

Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der familienrechtliche Schwerpunkt liegt auf der Vermögensauseinandersetzung, Erstellung und Prüfung von Eheverträgen sowie der Unternehmensbewertung.

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