Sorgerecht
Das Sorgerecht beinhaltet die Vertretung und Betreuung des Kindes. Besteht bereits ein gemeinsames Sorgerecht, bleibt dieses auch über die Trennung und Scheidung hinaus bestehen. Es kann nur auf einen Elternteil übertragen werden, wenn eine Gefährdung des Kindeswohles vorliegt.
Häufig kommt es vor, dass einzelne Teile des Sorgerechts, wie zB das Aufenthaltsbestimmungsrecht, auf den betreuenden Elternteil übertragen wird. Dies erleichtert dem betreuenden Elternteil die Vertretung des Kindes bei Behördengängen, bei Schulangelegenheiten oder die Entscheidung über ärztliche Behandlungen.
Wir beraten sie gerne zum Thema Sorgerecht!
Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der familienrechtliche Schwerpunkt liegt auf der Vermögensauseinandersetzung, Erstellung und Prüfung von Eheverträgen sowie der Unternehmensbewertung.