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Versorgungsausgleich

Im Rahmen der Scheidung wird der Versorgungsausgleich zwischen den Ehegatten durchgeführt. Dies ist der Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Damit sollen Ungleichheiten ausgeglichen werden, die entstehen, wenn ein Ehegatte sich hauptsächlich während der Ehezeit und die Familie gekümmert hat, währen der andere Ehegatte durch die Berufstätigkeit sich um die Sicherung der Altersversorgung kümmern konnte. Sollte der Versorgungsausgleich nicht durch Vertrag ausgeschlossen worden sein, ist dieser von Amts wegen bei der Scheidung durchzuführen. Hierbei fragt das Gericht bei den Versorgungsträgern die Rentenansprüche beider Ehegatten an, anschließend wird der auszugleichende Wert durch das Gericht ermittelt. Dieser Wert muss nicht durch eine Zahlung ausgeglichen werden. Vielmehr werden die auszugleichenden Rentenansprüche auf das Rentenkonto des anderen Ehegatten übertragen.

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Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der familienrechtliche Schwerpunkt liegt auf der Vermögensauseinandersetzung, Erstellung und Prüfung von Eheverträgen sowie der Unternehmensbewertung.

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