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1. Scheidung ohne Anwalt

Auch wenn die Trennung einvernehmlich war und das Verhältnis zwischen den Eheleuten nicht zerrüttet ist, kann eine Scheidung nicht ohne einen Anwalt durchgeführt werden. Im deutschen Familienrecht herrscht Anwaltszwang. Für die Einreichung des Scheidungsantrags und die weitere Durchführung der Scheidung ist die anwaltliche Vertretung zwingend.

2. Haftung für die Schulden des Partners

Grundsätzlich haftet jeder Ehepartner für die eigenen Schulden. Dies gilt sowohl während der Ehe als auch nach der Scheidung. Eine gemeinsame Haftung beider Ehepartner kommt nur dann in Betracht, wenn beide Eheleute die Verbindlichkeit gemeinsam eingegangen sind. Bei gemeinsam unterzeichneten Verträgen haften auch beide Ehepartner.

3. Der Partner muss der Scheidung zustimmen

Die Scheidung hängt nicht von der Zustimmung des Ehepartners ab, sondern vom Vorliegen bestimmter Voraussetzungen. Es muss ein Scheidungsantrag gestellt und das Trennungsjahr eingehalten werden. Die Zerrüttung der Ehe ist im Antrag deutlich zu machen. Ist das Gericht auch ohne Zustimmung des anderen Ehepartners von der Zerrüttung der Ehe überzeugt, kann die Ehe auch nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Ist das Gericht von der Zerrüttung nicht überzeugt und stimmt der andere Ehepartner der Scheidung nicht zu, gilt die Ehe als zerrüttet und kann geschieden werden, wenn die Ehepartner mindestens drei Jahre getrennt leben. Eine Zustimmung zur Scheidung ist also keine Voraussetzung, um geschieden werden zu können.

4. Das Verfahren richtet sich nach dem Heimatrecht

Das Scheidungsrecht richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem die Eheleute ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt hatten. Sollte ein Ehepaar aus beruflichen Gründen für eine gewisse Dauer ins Ausland ziehen müssen, bietet sich an, eine Rechtsvereinbarung zu treffen, sollte es innerhalb dieser Zeit zur Trennung oder Scheidung kommen. Diese Rechtsvereinbarung muss notariell beurkundet werden, weshalb sich eine vorherige anwaltliche Beratung empfiehlt.

5. Eine kurze Ehe kann schnell annulliert werden

Auch wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war, gelten für die Scheidung die gleichen Voraussetzungen wie bei einer lang bestehenden Ehe. Unerlässlich ist auch hier, dass ein Ehepartner den Scheidungsantrag stellt und das Trennungsjahr eingehalten wird. Durch eine kurze Ehedauer kann die Scheidung nicht beschleunigt werden. Eine Annullierung der Ehe kann nur in sehr seltenen Fällen erfolgen.

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