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Familienunterhalt

Der Familienunterhalt kann nur geltend gemacht werden, wenn die Ehegatten in einer Lebensgemeinschaft leben. Da heutzutage immer mehr Doppelverdiener-Ehen bestehen, tritt dieser Anspruch nicht mehr so häufig auf. Der Anspruch besteht bei sog. Alleinverdiener-Ehen, in welchen nur ein Ehegatte berufstätig ist und der andere sich um den Haushalt und die Familie kümmert. Der nichterwerbstätige Ehegatte hat hier einen Anspruch auf Familienunterhalt, genau genommen auf die Zahlung von Haushaltsgeld. Die Höhe des Unterhaltes ist abhängig von bereinigten Einkommen des erwerbstätigen Ehegatten.

Wir beraten sie gerne zum Thema Familienunterhalt!

Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der familienrechtliche Schwerpunkt liegt auf der Vermögensauseinandersetzung, Erstellung und Prüfung von Eheverträgen sowie der Unternehmensbewertung.

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