Vermögensauseinandersetzung
Unabhängig vom Güterstand kann es bei der Scheidung zu einer Vermögensauseinandersetzung kommen. Häufig geht es hierbei um die Aufteilung der gemeinsamen Immobilie, sowie um gemeinsame Konten oder Wertpapiere.
In Betracht kommen aber auch sonstige Vermögenswerte wie zB Unternehmensbeteiligungen.
Auch hier ist eine anwaltliche Beratung zu empfehlen, da häufig Ansprüche nicht erkannt werden und so Nachteile entstehen können.
Wir beraten sie gerne zum Thema Vermögensauseinandersetzung!
Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der familienrechtliche Schwerpunkt liegt auf der Vermögensauseinandersetzung, Erstellung und Prüfung von Eheverträgen sowie der Unternehmensbewertung.