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Scheidung

Die Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Scheitern der Ehe bedeutet, dass die Lebensgemeinschaft nicht mehr hergestellt werden kann.

Voraussetzung ist, dass die Eheleute mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben, es darf keine häusliche und eheliche Gemeinschaft mehr bestehen und mindestens ein Ehepartner will diese auch nicht mehr herstellen. Es darf keinerlei Versöhnungsaussicht bestehen.

Wir beraten sie gerne zum Thema Scheidung!

Johanna Filbinger-Wagner ist Fachanwältin für Familienrecht in Ulm mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Erbrecht. Der familienrechtliche Schwerpunkt liegt auf der Vermögensauseinandersetzung, Erstellung und Prüfung von Eheverträgen sowie der Unternehmensbewertung.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören!